Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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13.11.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
13.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
13.11.2024
Sonstiges
02.10.2024
Sonstiges
01.02.2024
Sonstiges
04.05.2018
Termine
14.10.2015
Termine
07.02.2013
Entscheidungen im Verfahren
03.09.2012
Eröffnungen
25.07.2012
Sicherungsmaßnahmen
06.07.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
07.01.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
29.12.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
19.01.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
10.03.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006
14.02.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006